Freitag, 24. Juni 2022

Direktion des Heeresgeschichtlichen Musuems ausgeschrieben

 Eben wurde die Direktion des Heeresgeschichtlichen Musuems ausgeschrieben. Mit dem klaren Auftrag einer Modernisierung des Museums. Immerhin. Jetzt kommt es darauf an, wie sehr das Ministerium diese "Neuaufstellung" des HGM unterstützt, wie die Berufungskommission zusammengesetzt ist und ob man wirklich eine starke und kompetente Person findet und auch akzeptiert. Weiters wird man sehen, ob der Beirat aktiviert wird und eine Rolle spielen wird und ob jene zivilgesellschaftliche Initiative und Expertise, die sich über drei Jahre aufgebaut hat, einbezogen wird oder sich selbst einmengen will.

Hier der entscheidende Passus der Ausschreibung (die hier ganz nachgelesen werden kann: https://bund.jobboerse.gv.at/sap/bc/jobs/#/details/0050568176C11EECBCC71A5287AC4997)

Die ausgeschriebene Funktion steht nur Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder mit unbeschränktem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt offen.

Die Betrauung eines Bewerbers mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse gemäß § 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 – BDG 1979, BGBl Nr 333 idgF, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:
1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe A/A1 bzw. eines privatrechtlichen Dienstverhältnisses in der Entlohnungsgruppe a/v1 oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Übernahme bzw. Aufnahme in ein solches Dienstverhältnis.
2. Den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums der Geisteswissenschaften (Geschichte) im Sinne der Z 1.12 der Anlage 1 zum BDG 1979.
3. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 23. März 2022, GZ S93207/50-ndAbw/2022 (1). Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.


Im Sinne des § 5 Abs 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:
a) mehrjährige Erfahrung im musealen Bereich, (10 %)
b) besondere Kenntnisse im Bereich Museumsmanagement, (20 %)
c) umfassende Kenntnisse im Bereich Sammlungs-, Ausstellungs- und Forschungsmanagement, (20 %)
d) Kenntnisse in der Budgetführung, (10 %)
e) Beherrschung der Anwendung moderner Planungstechniken und –werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik sowie fachspezifische IT-Kenntnisse, (10 %)
f) besondere Fähigkeiten und Erfahrungen in der Verhandlungsführung mit ressortinternen und externen Spitzenrepräsentanten, (10 %)
g) besondere Qualitäten hinsichtlich des Führungsstils, hohe Belastungskapazität und besondere Kommunikationsfähigkeit, (15 %)
h) der Funktion entsprechende Fremdsprachenkenntnisse. (5 %)

Die bei den erwarteten besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß § 5 Abs 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.

Gemäß § 5 Abs 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.

Die Betrauung mit dieser Funktion erfolgt nach § 141 Abs 1 in Verbindung mit § 253 Abs 2 BDG 1979 bzw. § 68 Abs 1 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 – VBG, befristet auf die Dauer von fünf Jahren (Weiterbestellungen sind zulässig) und setzt ein Dienstverhältnis in der Verwendungsgruppe A 1 bzw. in der Entlohnungsgruppe v1 oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Übernahme bzw. Aufnahme in ein solches Dienstverhältnis voraus.


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