Eher mit gemischten Gefühlen lese ich, daß "Zum ersten Mal in der Geschichte des Völkerstrafrechts ist die Zerstörung von Kulturgütern als Kriegsverbrechen geahndet worden" wie etwa die FAZ schreibt.
Ein Ahmad al Faqi al Mahdi ist durch den
Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. verurteilt worden, weil er vorislamisches Kulturgut zerstört hat. Die FAZ - und der Gerichtshof? - berufen sich auf eine "Weltgemeinschaft". Aber ein solches Subjekt, das kulturelle Werte durch ihre bloße Existenz zu globalen erhebt, gibt es nicht. Das ist so fragwürdig, wie die formelle Deklaration ausgewählter Kulturgüter und -stätten als "Welterbe". Dafür gibt es keinen Addressaten, außer partikulare.
Man kann nicht für die Zerstörungen sein, aber auf wen beruft man sich legitimerweise, um Zerstörungen von kulturellen Werten zu ahnden wie Verbrechen, die gegen Menschen begangen werden? Wessen Werte werden verteidigt?