Freitag, 1. Februar 2013

Ausschreibung auf österreichisch

Vor kurzem wurden die Leitungspositionen der Albertina und des Technischen Museums ausgeschrieben.
Beide Ausschreibungen enthaltenen einen sehr ungewöhnlichen Passus, in dem die jeweiligen Leiter zur Bewerbung eingeladen werden.
Hier der Text zur Ausschreibung der Albertina-Direktion.
"Bewerberinnen und Bewerber, auch der derzeitige Geschäftsführer, werden eingeladen, ihre Bewerbungen mit dem Zusatz „vertraulich“ bis spätestens 28.2.2013 an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Sektion IV, z.Hd. SC Dr. Michael P. Franz, Minoritenplatz 5, A – 1014 Wien (E-Mail: michael.franz@bmukk.gv.at) unter Anführung der Gründe, die die Bewerberin/den Bewerber für die Funktion als geeignet erscheinen lassen, zu übermitteln."

Eine Ausschreibung ist selbstredend ein Instrument der Findung geeigneter Personen, die sich an eine unbestimmte Öffentlichkeit wendet, aus der dann im Verfahren der oder die Geeignete gefunden wird. Der Offenheit des Verfahrens widerspricht prinzipiell jede Nennung einer bestimmten Person. Ich und viele meiner Freunde haben eine solche Ausschreibung noch nie gesehen. Manche halten sie für rechtswidrig und die Einladung an die derzeitigen Leiter für ein triftiges Motiv von potentiellen Bewerbern im Falle einer Nichtberücksichtigung klagen zu können. Das kann ich nicht beurteilen.
Warum teilt die Ministerin oder der Sektionschef den betreffenden Personen nicht direkt, aber auf getrenntem Weg mit, daß ihre Bewerbung erwünscht ist?
Kann man eine andere Erklärung dafür angeben, als die, daß allen Bewerbern damit signalisiert wird, daß ihre Bewerbung wenig Chancen hat?

3 Kommentare:

  1. Die EInladung an die Amtsinhaber ist wirklich einigermaßen seltsam. In Deutschland ist es aber bei vielen Anzeigen - wie sie etwa im Baden-Württembergischen Staatsanzeiger geschalten werden - üblich zu schreiben, dass sich der Amtsinhaber erneut bewirbt. In dem Fall ist einem neuen Bewerber klar, an wem er sich zu messen hat.

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  2. Aber ist das nicht sowieso klar? Es geht doch um ein selbstverständliches Recht. wozu kommt das in die Ausschreibung. welchen Sinn macht das, außer dem, daß man deutlich machen will, daß nicht nur dieses Recht sozusagen allgemein besteht, sondern daß man die Wiederbewerbung wünscht - ohne es ausdrücklich sagen zu müssen.

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  3. http://www.bmukk.gv.at/ministerium/vp/2013/20130312b.xml

    Anmerkung eines Bewerbers, der sich aber nicht aus verletztem Stolz meldet:
    12 (!) Tage nach dem Ende der Bewerbungsfrist - keine Rückmeldung von Seiten des BMUKK - kein Termin - kein Gespräch - kein Schriftstück - kein Anruf - keine Absage - lapidare Veröffentlichung auf der Seite des BMUKK 21 Monate vor Dienstantritt - eigentlich nur mehr peinlich diese österreichische Vorgehensweise.

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