Sitzen vorm Bildschirm. Hofjagd- und Rüstkammer. Kunsthistorisches Museum. Foto: GF 2019 |
Sonntag, 17. Februar 2019
Lieber Wasser Männer! (Texte im Museum 908)
Dienstag, 29. Januar 2019
Hocker (Sitzen im Museum)
Parthenon-Fries. Ein wiederholtes "Ätsch" vom British Museum
Stilsicher hat der deutsche Direktor des British Museum, Hartwig Fischer, ausgerechnet in einer griechischen Zeitung die Verfrachtung des Parthenon-Frieses durch Lord Elgin als "kreativen Akt" bezeichnet. Er stützte sich dabei auf eine etwas abstruse Argumentation. Jede Musealisierung sei nun mal eine Entfremdung eines Werkes von seinem Kontext und verglich die Inbesitznahme des Frieses durch das British Museum mit - ausgerechnet - dem Akropolismuseum, wo ja derselbe "transformative" Vorgang stattgefunden habe.
Auf die paar Kleinigekiten kommts da nicht so drauf an, etwa auf die Unterscheidung von gewaltförmigen und gewaltlosem Handeln.
Schon einer seiner Vorgänger Neil MacGregor, ein Hardliner der Sonderklasse in Sachen Restitution, zeichnete sich durch eine Haltung in Sachen Elgin Marbles aus, die nahe an der Verhöhnung lag. Entgegen der Schutzbehauptung, die Skulpturen seien nicht mehr transportfähig, lieh er welche an die Eremitage aus, während er sich hartnäckig weigerte, auch nur über befristete Leihgaben an Griechenland nachzudenken.
Ein Museumssprecher schob nach: "We believe there is a great public benefit in being able to see these wonderful objects in the context of a world collection." Also: Restitutionskonflikte und -debatten gibt es nicht nur zwischen Europa und Afrika.
Übrigens: Der Chef der Labour-Party, Jeremy Corbin, verspricht im Falle eines Sieges seiner Partei bei Parlamentswahlen die athenischen Skulpturen und Reliefs zu restituieren. Da sollte man vorsichtig sein. Der hatte auch einen Vorgänger im Amt, Tony Blair, der das schon mal aus der Opposition heraus gleichlautend ankündigte. Und das Versprechen dann schnell vergaß, als er Premierminister war.
Auf die paar Kleinigekiten kommts da nicht so drauf an, etwa auf die Unterscheidung von gewaltförmigen und gewaltlosem Handeln.
Schon einer seiner Vorgänger Neil MacGregor, ein Hardliner der Sonderklasse in Sachen Restitution, zeichnete sich durch eine Haltung in Sachen Elgin Marbles aus, die nahe an der Verhöhnung lag. Entgegen der Schutzbehauptung, die Skulpturen seien nicht mehr transportfähig, lieh er welche an die Eremitage aus, während er sich hartnäckig weigerte, auch nur über befristete Leihgaben an Griechenland nachzudenken.
Ein Museumssprecher schob nach: "We believe there is a great public benefit in being able to see these wonderful objects in the context of a world collection." Also: Restitutionskonflikte und -debatten gibt es nicht nur zwischen Europa und Afrika.
Übrigens: Der Chef der Labour-Party, Jeremy Corbin, verspricht im Falle eines Sieges seiner Partei bei Parlamentswahlen die athenischen Skulpturen und Reliefs zu restituieren. Da sollte man vorsichtig sein. Der hatte auch einen Vorgänger im Amt, Tony Blair, der das schon mal aus der Opposition heraus gleichlautend ankündigte. Und das Versprechen dann schnell vergaß, als er Premierminister war.
Sonntag, 30. Dezember 2018
Currywurst als Musealie (Ein Museum, eins das zusperrt)
Es musste schon "Deutsches" heißen - Deutsches Currywurstmuseum Berlin, wiewohl Berlin als der Hauptort des Verzehrs dieser schwer einzuschätzenden Speise sein soll, mit mehreren Millionen Konsumationen per anno, achtzig in ganz Deutschland.
Wieso sperrt ein Museum, das erst 2009 gegründet wurde, über eine so erfolgreiche Mahlzeit zu? Wahrscheinlich genau deshalb. Currywurst essen und anschauen sind halt doch zwei sehr verschiedene Genüsse.
Halten wir der spät im Jahr bekannt gewordenen schlechten Nachricht von einer Museumsschließung mit dem Gedanken stand: Es gibt Dinge, die sich nicht musealisieren lassen.
Donnerstag, 27. Dezember 2018
Aufsicht
Mittwoch, 26. Dezember 2018
Fake News anno 1845
Samstag, 22. Dezember 2018
Zusperren wegen Kritik? (Sokratische Fragen 36)
Im Oktober 2018 forderte Israels Ministerpräsident Netanjahu Bundeskanzlerin Merkel schriftlich dazu auf, die finanzielle Unterstützung diverser deutscher NGOs zu „überdenken“, darunter das Jüdische Museum Berlin.
Begründung: Das Museum sei israelkritisch, habe z.B. den Anspruch Israels auf Jerusalem nicht als alleinigen anerkannt.
Sokratische Frage dazu: Sind Museen derart wichtig? Zusatzfrage: Sind Nationalmuseen derart wichtig?
Begründung: Das Museum sei israelkritisch, habe z.B. den Anspruch Israels auf Jerusalem nicht als alleinigen anerkannt.
Sokratische Frage dazu: Sind Museen derart wichtig? Zusatzfrage: Sind Nationalmuseen derart wichtig?
Freitag, 21. Dezember 2018
Schutz des Urheberrechts oder Einschränkung der Öffentlichkeit des Museums? Das Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museum und der Österreichische Museumsbund sägen am eigenen Ast
Das Reiss-Engelhorn,Museum Museum hat gegen die Wikipädia-Stiftung prozessiert, weil sie ein an sich rechtefreies Richard-Wagner-Porträt aus dem Museum abgebildet hatte. Gestützt hat sich das Museum auf das in der Hausordnung verankerte Fotografierverbot und das Urheberrecht eigener Fotografien.
Das hat paradoxe Konsequenzen: Bilder, die gemeinfrei wären, weil der Urheber seit 70 oder mehr Jahren tot ist, verlieren die Gemeinfreiheit, weil das fotografische Abbild, das das Museum selbst - etwa für einen Katalog - angefertigt hat, selbst keine Gemeinfreiheit hat und das auf 50 Jahre. Da auch das Fotografieren - eines an sich gemeinfreien Werkes - verboten wird, gibt es keine gemeinfreien Museums-Bilder mehr
Dieser Sicht der Dinge hat sich nun der Deutsche Bundesgerichtshof im Fall des Reiss-Engelhorn-Museum versus Wikimedia-Stiftung angeschlossen. Eine Entscheidung, die überwiegend als katastrophale urheberrechtliche Entscheidung eingeschätzt wird.
Denn: "Wenn ein Museum die von ihm selbst erstellten Digitalisate mit Verweis auf Lichtbildrechte rechtlich unter Verschluss hält und zusätzlich auch von seinem Hausrecht Gebrauch macht und keine Fotografien durch Besucherinnen und Besucher zulässt, gibt es keinen Weg, unser aller kulturelles Erbe so frei zugänglich zu machen, wie es die Gemeinfreiheit dieser Werke rechtlich eigentlich vorsieht." (Blog der Wikimedia-Stiftung)
Praktisch betrifft der Richterspruch vor allem die digitale Verbreitung. Er trifft aber auch eine Grundlage des Museums - dessen Öffentlichkeit als steuerfinanzierter, also von der Allgemeinheit erhaltener Institution, deren eine Grundlage der daraus resultierende Gemeinbesitz der Museumsobjekte selbst ist. Das Paradoxe der Entscheidung des OGH geht also übers Urheberrecht hinaus. Er trifft, initiiert vom Museum selbst, als Kollateralschaden die Öffentlichkeit des Museums selbst, also auch seinen umfassenden Bildungsanspruch und das Recht auf umfassende und uneingeschränkte freie Zugänglichkeit.
Was immer man von der Digitalisierung von Museumsobjekten (zu welchem Zweck auch immer) halten mag: das Mannheimer Museum stemmt sich gegen eine breite Entwicklung des - auch technisch einfach geworden Fotografierens in Museen und Ausstellung und das mit einem - vermutlich einzigem - Motiv, die entgeltliche Verwertung selbst in der Hand zu behalten. Aber auch das ist eine grundsätzlicher Regelverstoß bei einer Institution deren Sinn gerade darin liegt eben keiner wirtschaftlichen Verwertung unterworfen zu sein.
Sowohl in der Konkurrenz der Museen untereinander als auch in der Außenwahrnehmung der Museen als - etwa für den Tourismus - wirtschaftlich relevant, scheint die "Rentabilität" des Museums zunehmend zum Thema zu werden. Erst kürzlich hat der österreichische Museumsbund eine Studie vorgestellt, die von ihm selbst und dann in der medialen Rezeption vor allem als Nachweis diente, daß Museen "sich rechnen".
Der Versuch, die Legitimität von Museen dadurch zu stärken, daß man ihre Wirtschaftlichkeit nachweist, wird dazu führen, daß man kulturpolitisch in Zukunft Museen vermehrt auch danach bemißt. Und das kann bei einer Institution, die traditionell in der wohlfahrtstaatlichen Idee der uneingeschränkt zugänglicher Bildung verankert ist, nur schief gehen. Die allermeisten Museen sind nun mal nicht wirtschaftlich "rentabel". Und sollen das auch gar nicht sein. Und eigentlich sollten Museen und der sie vertetende Museumsbund, genau diesen unikalen und wichtigen Status des Museums mit Zähnen und Klauen verteidigen.
Was das Mannheimer Museum macht und was der österreichische Museumsbund lanciert gehört zu einer Entwicklung, die man unter der Schlagzeile "Das Museum - eine erfolgreich aufgegebene Institution" zusammenfassen kann.
Das hat paradoxe Konsequenzen: Bilder, die gemeinfrei wären, weil der Urheber seit 70 oder mehr Jahren tot ist, verlieren die Gemeinfreiheit, weil das fotografische Abbild, das das Museum selbst - etwa für einen Katalog - angefertigt hat, selbst keine Gemeinfreiheit hat und das auf 50 Jahre. Da auch das Fotografieren - eines an sich gemeinfreien Werkes - verboten wird, gibt es keine gemeinfreien Museums-Bilder mehr
Dieser Sicht der Dinge hat sich nun der Deutsche Bundesgerichtshof im Fall des Reiss-Engelhorn-Museum versus Wikimedia-Stiftung angeschlossen. Eine Entscheidung, die überwiegend als katastrophale urheberrechtliche Entscheidung eingeschätzt wird.
Denn: "Wenn ein Museum die von ihm selbst erstellten Digitalisate mit Verweis auf Lichtbildrechte rechtlich unter Verschluss hält und zusätzlich auch von seinem Hausrecht Gebrauch macht und keine Fotografien durch Besucherinnen und Besucher zulässt, gibt es keinen Weg, unser aller kulturelles Erbe so frei zugänglich zu machen, wie es die Gemeinfreiheit dieser Werke rechtlich eigentlich vorsieht." (Blog der Wikimedia-Stiftung)
Praktisch betrifft der Richterspruch vor allem die digitale Verbreitung. Er trifft aber auch eine Grundlage des Museums - dessen Öffentlichkeit als steuerfinanzierter, also von der Allgemeinheit erhaltener Institution, deren eine Grundlage der daraus resultierende Gemeinbesitz der Museumsobjekte selbst ist. Das Paradoxe der Entscheidung des OGH geht also übers Urheberrecht hinaus. Er trifft, initiiert vom Museum selbst, als Kollateralschaden die Öffentlichkeit des Museums selbst, also auch seinen umfassenden Bildungsanspruch und das Recht auf umfassende und uneingeschränkte freie Zugänglichkeit.
Was immer man von der Digitalisierung von Museumsobjekten (zu welchem Zweck auch immer) halten mag: das Mannheimer Museum stemmt sich gegen eine breite Entwicklung des - auch technisch einfach geworden Fotografierens in Museen und Ausstellung und das mit einem - vermutlich einzigem - Motiv, die entgeltliche Verwertung selbst in der Hand zu behalten. Aber auch das ist eine grundsätzlicher Regelverstoß bei einer Institution deren Sinn gerade darin liegt eben keiner wirtschaftlichen Verwertung unterworfen zu sein.
Sowohl in der Konkurrenz der Museen untereinander als auch in der Außenwahrnehmung der Museen als - etwa für den Tourismus - wirtschaftlich relevant, scheint die "Rentabilität" des Museums zunehmend zum Thema zu werden. Erst kürzlich hat der österreichische Museumsbund eine Studie vorgestellt, die von ihm selbst und dann in der medialen Rezeption vor allem als Nachweis diente, daß Museen "sich rechnen".
Der Versuch, die Legitimität von Museen dadurch zu stärken, daß man ihre Wirtschaftlichkeit nachweist, wird dazu führen, daß man kulturpolitisch in Zukunft Museen vermehrt auch danach bemißt. Und das kann bei einer Institution, die traditionell in der wohlfahrtstaatlichen Idee der uneingeschränkt zugänglicher Bildung verankert ist, nur schief gehen. Die allermeisten Museen sind nun mal nicht wirtschaftlich "rentabel". Und sollen das auch gar nicht sein. Und eigentlich sollten Museen und der sie vertetende Museumsbund, genau diesen unikalen und wichtigen Status des Museums mit Zähnen und Klauen verteidigen.
Was das Mannheimer Museum macht und was der österreichische Museumsbund lanciert gehört zu einer Entwicklung, die man unter der Schlagzeile "Das Museum - eine erfolgreich aufgegebene Institution" zusammenfassen kann.
Mittwoch, 19. Dezember 2018
Besucherspuren
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