Sonntag, 17. November 2013

Raubkunst, Raubhandel

Die Debatte um Raubkunst wir derzeit ungemein intensiv geführt. Die Gründung einer Klimt- Privatstiftung, in die einschlägige Werke in noch unbekannter Zahl eingegangen sind, hat in Österreich zu vielen Medienberichten geführt und zu Recherchen, von denen mir die Beiträge von Olga Kronsteiner im Standard am gewichtigsten schienen.
In Deutschland hat der "Fall Gurlitt" zu einer umfassenden Berichterstattung geführt, in dem viele Aspekte des NS-Kunstraubes und des Kunsthandels in dieser Zeit zum Teil außerordentlich detailgenau und sachlich aufgearbeitet werden.
Unter diesen Beiträgen ist mir einer in der taz aufgefallen, der den Kunsthandel in die Pflicht nimmt und die noch immer anhaltende Ungleichheit in der Verteilung der Lasten. 
Hanns C. Löhr resümiert seinen Artikel so: "Die Hauptaufgabe der Restitution übernimmt neben den Museen in Deutschland zurzeit die Verwaltung des Kunstbesitzes des Bundes, in der sich viele Werke befinden, die für Hitler und Göring gesammelt wurden. Außer Rückgaben hat es seit 2000 auch Entschädigungen der Erben in Form von Zahlungen oder Rückkäufen gegeben. Die hinter diesen Werten stehenden Gewinne wurden aber einst in den privaten Kunsthandlungen realisiert. Die Tendenz des deutschen Kunstmarkts, Gewinne aus der NS-Zeit zu privatisierten und die Kosten zu sozialisieren, ist ungebrochen. Während die deutsche Industrie mit der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft" bereits gesellschaftliche Verantwortung für die Ereignisse im "Dritten Reich" übernommen hat, steht dies für den Bereich des Kunstmarktes noch aus."

Hier der Link:
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ku&dig=2013%2F11%2F16%2Fa0065&cHash=0cd5a96e39548601e4cb5f3b30c3f6bd

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