Dienstag, 17. Oktober 2017

Einklagbarer Kunstgenuss?

“Nach zahllosen Touristenbeschwerden wegen des starken Gedränges in den Vatikanischen Museen,” berichtet de KURIER, “hat der italienische Konsumentenschutzverband Codacons eine Klage beim Gericht des Vatikans eingereicht.” Und zwar weswegen? “Wegen des Andrangs hätten Besucher kaum Möglichkeit, die Werke zu bewundern.” Das wird ein interessanter Prozess. Durchsetzung von Kunstgenuss gegen Organisationsmängel!
Ob es eine Rechtsgrundlage für das Einklagen von Kunsterfahrung gegen Museen gibt? “Der Verband verwies auf die italienische Gesetzgebung, demnach sich in geschlossenen Räumen nicht mehr als 1,2 Personen pro Quadratmeter aufhalten dürfen.”
Die Leiterin des jährlich von etwa sechs Millionen Menschen besuchten Museums möchte Besucherströme in weniger besuchte Orte des riesigen Museumskomplexes umleiten.

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